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Dr. med. Jobst v. Einem
Dr. med. Stefan Wöhner
Dr. med. Axel Nogai
Dr. med. Dorothea Kingreen
Dr. med. Antje Koschuth
Dr. med. Claudia Fleissner
* angestellte ÄrztinFachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie, Internistische Onkologie und Palliativmedizin; ambulante Chemotherapie
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Dr. med. Jobst von Einem
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie, Internistische Onkologie und Palliativmedizin
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Dr. med. Stefan Wöhner
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie, Internistische Onkologie und Palliativmedizin
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Dr. med. Axel Nogai
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie, Internistische Onkologie und Palliativmedizin
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Dr. med. Dorothea Kingreen
Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie, Internistische Onkologie und Palliativmedizin
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Dr. med. Antje Koschuth
Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie, Internistische Onkologie und Palliativmedizin
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Dr. med. Claudia Fleissner
Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie, Internistische Onkologie und Palliativmedizin
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Felise Krauthausen
Fachärztin für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin
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Dr. med. Marlies Reulecke
Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Palliativmedizin
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Christiane Timm
Praxis-Managerin
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Susann Tödt
Mitarbeiterin Praxismanagement
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Silvia Gerbitz
Krankenschwester
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Liudmyla Malishchuk
Krankenschwester
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Henrike Ducke
Gesundheits- und Krankenpflegerin
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Kerstin Trapp
Medizinische Fachangestellte
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Corinna Ehlke-Janke
Medizinische Fachangestellte
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Sandra Kummert
Medizinische Fachangestellte
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Vera
Medizinische Fachangestellte
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Lisa Barker
Mitarbeiterin Labor/Therapie
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Lara von Kunhardt
Mitarbeiterin Labor
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Elena Stark
Mitarbeiterin Labor
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Leonie Trapp
Mitarbeiterin Anmeldung
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Antonia Planert
Umschülerin MFA
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Dr. Claudia Marsiske-Jurth
Studiendokumentation der Praxis
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Aktuelle Informationen
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Eintrag vom 09.05.2019
Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten jetzt gesetzlich anerkannt
Eine gute Nachricht: Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das voraussichtlich Mitte Mai 2019 in Kraft tritt, fallen die Kosten für fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge Patientinnen und Patienten mit Krebs in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Regelung geht auf eine Initiative der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) zurück, die darauf mit einer Pressemeldung aufmerksam machen.
80 Prozent der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Krebs können heute geheilt werden. Trotz dieser guten Chancen können viele junge Patientinnen und Patienten kein normales Leben führen. Denn sowohl die Krebserkrankung selbst als auch ihre Behandlung wie Chemo- oder Strahlentherapie können zu Langzeitfolgen führen, u. a. zum Verlust der Fruchtbarkeit. Zwar ist es möglich, durch Maßnahmen wie der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie von Keimzellgewebe die Chance auf eigene Kinder zu erhalten. Bisher mussten die jungen Patientinnen und Patienten (oder ihre Angehörigen) jedoch selbst für die Finanzierung aufkommen. Dabei waren viele der Betroffenen nicht in der Lage, die notwendigen Mittel von bis zu 4.300 Euro aufzubringen.
Bevor die Kosten für die Kryokonservierung in der täglichen Praxis von den Kassen übernommen werden, muss der Gemeinsame Bundesausschuss allerdings noch eine Richtlinie erlassen.